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NWB BB 7/2014 S. 198

Betriebsrat: Kein Schutz für befristet Beschäftigte

Betriebsräte genießen grundsätzlich einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn ein Betriebsratsmitglied aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss dieser nicht aufgrund der Betriebsratstätigkeit verlängert werden (vgl. ).

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