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Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-67237Nachträgliche Schuldzinsen können nach einer aktuellen Entscheidung des NWB KAAAE-64191) auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Mit dieser Rechtsprechung wendet sich der BFH gegen die von der Verwaltung ( BStBl 2013 I S. 508) dargelegte Rechtsauffassung, einen entsprechenden Abzug nur in Fällen einer steuerbaren Veräußerung zuzulassen. Die Reaktion der Verwaltung auf die Entscheidung bleibt daher abzuwarten.
Ausführlicher Beitrag s..
Keine Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht vor der Veräußerung
Bisher [i]Fortdauernder Veranlassungszusammenhang nur, wenn Absicht zur Einkünfteerzielung nicht vor Verkauf weggefallen istvon der Verwaltung ( BStBl 2013 I S. 508) gefordert und nunmehr auch in einer weiteren Entscheidung vom IX. Senat ( NWB PAAAE-65011) erneut bestätigt ist, dass ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von sog. nachträglichen Schuldzinsen mit früheren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann anzunehmen ist, wenn die Absicht zu einer (weiteren) Einkünfteerzielung nicht bereits vor der ...