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Umsatzsteuer | Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse (sog. Transporthilfsmittel, auch Lademittel und Packmittel genannt, und Warenumschließungen) aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld oder im Rahmen reiner Tauschsysteme. Wie die umsatzsteuerrechtliche Behandlung aus Sicht der Finanzverwaltung zu erfolgen hat, hat das (BStBl 2013 I S. 1386) erläutert. Die in diesem Schreiben zunächst veröffentlichte Übergangsregelung hatte das BMF bereits mit S. 1924 (BStBl 2013 I S. 1638) bis zum verlängert. Mit wird die Übergangsregelung nochmals bis zum verlängert.