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Buchung von Mittelstandsanleihen als Alternative zum Bankkredit
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I. Ansatz, Ausweis und Bewertung beim Emittenten
[i]Ansatz zum ErfüllungsbetragAus Sicht des Emittenten ist eine begebene Anleihe dem Grunde und der Höhe nach eine feststehende Verpflichtung. Diese Verpflichtung begründet eine in Geldwerten zu erbringende Leistung in Form von (einer) Tilgungs- und Zinszahlung(en). Für die Bilanzierung von Verbindlichkeiten generell und so auch für emittierte Anleihen ergibt sich die Passivierungspflicht aus den GoB. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag anzusetzen. Folgerichtig sind Verpflichtungen im Sinne des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit jenem geldmäßigen Betrag anzusetzen, der voraussichtlich zum Erfüllungszeitpunkt aufzuwenden ist.
Der [i]Definition „Erfüllungsbetrag“ handelsrechtlich zur Bewertung geforderte Erfüllungsbetrag ist grundsätzlich nicht mit dem Rückzahlungsbetrag gleichzusetzen. Der Begriff „Erfüllungsbetrag“ ist weitgehender und bezieht nicht nur Geldleistungsverpflichtungen ein, sondern auch Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen. In der Bilanz sind alle dem Grunde nach entstandenen Verpflichtungen mit dem Betrag anzusetzen, der am Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich anzuset...