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WP Praxis 7/2014 S. 187

Transparenzberichte für das Kalenderjahr 2013

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. des § 319a HGB durchführen, haben gem. § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte für das Kalenderjahr 2013 mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2014 im Internet veröffentlicht bzw. bei der WPK hinterlegt werden.

Die WPK hat am auf ihrer Internetseite eine Linksammlung zu den Transparenzberichten der Abschlussprüfer von kapitalmarktorientieren Unternehmen i. S. von § 264d HGB veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit soll dadurch die Möglichkeit haben, auf die Transparenzberichte zuzugreifen.

Die Transparenzberichte stehen zur Verfügung unter http://bit.ly/1l0w...

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