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EU-Reform der Abschlussprüfung im Amtsblatt der EU verkündet
Nach dem inhaltlichen Abschluss der EU-Reform der Abschlussprüfung im April 2014 wurden nun am die neu gefasste Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rats vom zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen) sowie die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG der Kommission im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 158, verkündet. Beide Rechtsakte treten am 20. Tag nach Verkündung in Kraft, d. h. am .
Die Regelungen der geänderten Richtlinie müssen bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die Regelungen der Verordnung gelten ab dem ...