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WP Praxis Nr. 7 vom Seite 172

EU-Reform der Abschlussprüfung

Ein Überblick über die Neuregelungen

Dr. Reiner J. Veidt und RA Norman Geithner

Das EU-Parlament verabschiedete die EU-Reform der Abschlussprüfung am , in Form der im Rahmen des informellen Trilogs kurz vor Weihnachten 2013 gefundenen Kompromisse. Der Rat der EU stimmte am zu. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (AP-RL-neu) und die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse (VO) inhaltlich abgeschlossen. Der formelle Akt der Unterzeichnung fand am statt, die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am . Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten beide Rechtsakte am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung wird zwei Jahre nach der Veröffentlichung direkt in allen Mitgliedstaaten der EU gelten (also ab dem , mit einer Ausnahme zu Art. 16 Abs. 6 VO: Dort drei Jahre, also ab dem , vgl. Art. 44 VO); Anpassungen des deutschen Rechts sind zusätzlich zu erwarten. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, also bis zum .

Velte, Die EU-Parlamentsbeschlüsse vom zur Regulierung der europäischen Abschlussprüfung, St...

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