Beginn des Zinslaufs bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages
Leitsatz
Die Normierung der Nichtanwendung der – einen späteren Beginn des Zinslaufs vorsehenden – Regelung des § 233a Abs. 2a AO im
Falle der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags in § 7g Abs. 3 S. 4 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG ist am
mit Wirkung für alle noch offenen Fälle in Kraft getreten. Die Rückwirkung ist verfassungsgemäß (entgegen ).
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 49 DStRE 2015 S. 327 Nr. 6 EFG 2014 S. 1375 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2015 S. 230 Ubg 2015 S. 241 Nr. 4 PAAAE-67033
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.04.2014 - 3 K 3061/14
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