Arbeitshilfe - Stand: 22.10.2014

Bemessungsgrundlage für an Arbeitnehmer verbilligt abgegebene Essensmarken bei von einem Subunternehmer betriebener Kantine - Ansatz der Bemessungsgrundlage, durch die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen verhindert wird

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Bemessungsgrundlage für an Arbeitnehmer verbilligt abgegebene Essensmarken:

Sind die sonstigen Leistungen, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer durch die verbilligte Abgabe von Essensmarken bei von einem Subunternehmer betriebener Kantine erbringt, nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen oder ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage in Höhe der für die Umsätze tatsächlich entstandenen Kosten anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAE-66967