Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2014

Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

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Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren:

1. Liegt ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 GrEStG steuerbarer Erwerb auch dann vor, wenn nach der Landverzichtserklärung i.S.d. § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Teilnehmers eine Eigentumszuweisung der entsprechenden Flächen an alle Begünstigten nicht erfolgt, sondern diesem - unter Berücksichtigung des durch die Landverzichtserklärung eingetretenen erhöhten Landabfindungsanspruchs- anderweitige Flächen zugewiesen werden.

2. Sind Mehrzuweisungen im Flurbereinigungsverfahren als "Abfindung" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerbefreit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
AAAAE-66938