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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 21 | Umsatzsteuer: Unberechtigter Steuerausweis in Gutschriften

Der BFH muss klären, ob beim gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer auch Gutschriften gegenüber Nichtunternehmern sowie Gutschriften über nicht ausgeführte Leistungen unter § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG fallen und dazu führen, dass der Empfänger der Gutschrift die Umsatzsteuer schuldet. Das Niedersächsische FG hat dies – entgegen anderer Meinungen in der Kommentarliteratur – bejaht, aber die Revision zugelassen.

Eine interessante Frage muss der XI. Senat des Bundesfinanzhofs beantworten, der neben dem V. Senat für die Umsatzsteuer zuständig ist. Es geht um den unberechtigten Ausweis von Umsatzsteuer.

Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er – wie beispielsweise ein Kleinunternehmer – zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet nach § 14c Abs. 2 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das gilt auch bei Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen, bei denen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorgetäuscht wird.

Fraglich ist, ob die Vorschrift uneingeschränkt auch auf Gutschriften anwendbar ist. Wenn also der Auftraggeber die Abrechnung erstellt und die Vorsteuer daraus sogleich abzieht. Es gibt Experten, die die Auffassung vertreten, dass § 14c Abs. 2 UStG ...

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