Höhe des Abzugs der Versorgungsbezüge als Ausgleichzahlungen
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Kommt für die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ein Sonderausgabenabzug in voller Höhe in Betracht, wenn der an den Versorgungsempfänger geleistete Teil der Bezüge nur nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag der Besteuerung unterliegt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
UAAAE-66872