Einheitlichkeit des Gewerbebetriebs bei atypisch stiller Beteiligung: Erforderlichkeit der Abgabe mehrerer Gewerbesteuererklärungen
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Führt die Begründung einer atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer KG gewerbesteuerrechtlich zur Entstehung jeweils selbständiger Gewerbebetriebe der KG einerseits und der atypisch stillen Gesellschaft andererseits, für die jeweils eine Gewerbesteuererklärung einzureichen ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAE-66846