Aufwendungen für den Erwerb von Edelmetallen im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung sind sofort abzugsfähig
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Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
TAAAE-66842