Grundstückkauf mit bezugsfertigem Gebäude als Gegenstand des Erwerbsvorgangs
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Bemessungsgrundlage für Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk?
War Gegenstand des Kaufvertrags der Rohbau oder das bezugsfertige Haus?
Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch noch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk, abgestimmtes Verhalten)?
Liegt eine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen der Baugesellschaft und dem Bauleiter vor?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
OAAAE-66835