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Aufwendungen: Einkommenserzielung oder Privatsphäre?
Abgrenzung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 2/2014 zu NWB Heft 26/2014.
Steuerlich abzugsfähig sind grundsätzlich Betriebsausgaben und Werbungskosten, jedoch nur ausnahmsweise die Kosten der privaten Lebensführung. Daher ist die Abgrenzung bei der Einkünfteermittlung essentiell. Schwierig ist, dass die Unterscheidung oftmals individuell für jedes Mandat vorgenommen werden muss.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB BAAAE-52183 der Grundlagenbeitrag „Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung“ aufgerufen werden.
I. Abziehbarkeit von Aufwendungen
[i]Prüfungsschema zur Abzugsfähigkeit auf Seite 21Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen hängt davon ab, welche Art von Aufwand vorliegt. Primär ist entscheidend, ob die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erzielen von Einkommen stehen oder der Privatsphäre zugerechnet werden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob für die gewählte Aufwandskategorie besondere Abzugsbestimmungen bestehen. Die generelle Einteilung zeigt die Abbildung auf Seite 21.
II. Betriebsausgaben und Werbungskosten
Die Einkommensbesteuer...