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Die betriebliche Altersversorgung in der Entgeltabrechnung
Vorsorgeformen und ihre Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 2/2014 zu NWB Heft 26/2014.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung an, die sich mittlerweile als ergänzende Vorsorgeform zur gesetzlichen Rentenversicherung etabliert hat. Somit ist dieses Thema ein fester Bestandteil der Entgeltabrechnung geworden. Doch die unterschiedlichen Versorgungsformen machen eine genauere Betrachtung notwendig. Nicht jede Form der betrieblichen Altersversorgung wird gleich behandelt. Bei allen Formen führt der Arbeitgeber die Beiträge ab. Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf eine Versorgungsleistung im Alter. Diese kann als Einmalzahlung oder in Form einer laufenden Rente gezahlt werden. Die Beiträge, die der Arbeitgeber in die entsprechende Vorsorgeform einzahlt, sind entweder freiwillige Zahlungen oder Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Freiwillige Zahlungen können einzelvertraglich (z. B. durch Arbeitsverträge) oder durch tarifliche Vereinbarungen geregelt sein. Bei der Entgeltumwandlung wird Entgelt des Arbeitnehmers in die Vertragsform einbezahlt. In diesem Fall zahlt der Arbei...