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FG Mecklenburg-Vorpommern 23.07.2002 3 K 417/01

Grunderwerbsteuer; | Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrEStG greift auch bei mehrfacher Grundstücksübertragung

Die Übertragung von Grundstücken im Rahmen der Zuordnung des Verwaltungsvermögens nach Art. 21 Einigungsvertrag auf eine Gemeinde ist nach einem auch dann nach § 4 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen, wenn dieselben Grundstücke bereits zuvor im Rahmen nicht abschließender Vermögenszuordnungen steuerfrei übertragen worden sind.

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