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Zivilrecht | Schadensersatzpflicht des Kunden bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Ein Kunde hat der Leasingfirma nach einem angezeigten Diebstahl des Leasingfahrzeugs Schadensersatz zu leisten, wenn er es versäumt, die Leasingfirma umfassend über den Diebstahl zu unterrichten, und die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen kann. Im Streitfall hatte der Beklagte den geleasten Pkw nach Ablauf der Leasingzeit nicht zurückgegeben mit der Begründung, er sei gestohlen worden. Nach Ablehnung der Regulierung durch die Kaskoversicherung verlangte die Klägerin vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von ca. 13.000 €. [i]Leasingvertrag – Kfz-Leasing NWB DAAAE-17416Dem folgte das Gericht und führte weiter aus, dass den vereinbarten Leasingbedingungen zufolge der beklagte Kunde das Risiko eines Fahrzeugdiebstahls trage und deshalb zum Ersatz des Diebstahlschadens verpfl...