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Umsatzsteuer | Supervisionen als umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-Richtlinie erfasst auch die Aus- und Fortbildung, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Privatlehrer an Schüler oder Hochschüler wendet oder ob es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (Änderung der Rechtsprechung). (2) Supervisionen können als Unterrichtseinheiten, die von Privatlehrern erteilt werden und die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-Richtlinie steuerfrei sein.
Die Klägerin ist Diplom-Sozialpädagogin und Diplom-Organisationsberaterin. Sie unterwies im Wege sog. Supervision Mitarbeiter von Trägern der Wohlfahrtspflege, Jugendhilfe, Psychiatrie, von Suchtberatungsstellen sowie der Diakonie und Caritas. Die Lei...