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Einkommensteuer | Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung
Das BFH-Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch die Inanspruchnahme von Diensten, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund geleistet werden, kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen , BStBl 2014 I S. 75). (2) Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Steuerpflichtige als Eigentümer oder Mieter zur Reinigung und Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen verpflichtet [i]Eine ausführliche Besprechung der BFH- Urteile VI R 55/12 und VI R 56/12 lesen Sie in der NWB 26/2014ist.
D...BStBl 2010 I S. 140BStBl 2014 I S. 75