Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende
Darlehensforderungen gegenüber Auslandstochtergesellschaft
Leitsatz
Teilwertabschreibungen auf sog. eigenkapitalersetzende Darlehen sind keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigenden
Gewinnminderungen i.S. von § 8b Abs. 3 KStG a.F. (vgl. BFH-Rechtsprechung).
Eine Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen gegenüber einer ausländischen Tochtergesellschaft führt nicht zu einer
Gewinnverlagerung ins Ausland i.S.d. § 1 AStG a.F., da der Gewinnminderung im Inland keine korrespondierende Gewinnerhöhung
der ausländischen Tochtergesellschaft gegenübersteht.
Die Gewährung eines verzinslichen eigenkapitalersetzenden Darlehens stellt keine Geschäftsbeziehung im Sinn des § 1 Abs.
1 AStG a.F. dar, da sie als eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahme der Zuführung von Eigenkapital gleichzustellen ist.
Eine Einschränkung der Teilwertabschreibung auf Darlehen ist nicht i.S.d. EuGH-Rechtsprechung zu zulässigen Beschränkungen
der Niederlassungsfreiheit zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten
notwendig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 12 DStRE 2015 S. 663 Nr. 11 EFG 2014 S. 1275 Nr. 15 GStB 2014 S. 348 Nr. 10 GmbH-StB 2014 S. 297 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 16/2014 S. 594 RAAAE-66189
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.03.2014 - 6 K 4087/11 F
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