Kindergeldanspruch eines inländischen Arbeitnehmers für in
Italien wohnhafte Tochter – Haushaltsaufnahme durch getrennt lebende
Kindesmutter, Konkurrenzverhältnis zu Anspruch auf italienisches
Kindergeld
Leitsatz
Ein in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer hat für seine bei der getrennt lebenden Kindesmutter in Italien wohnhafte minderjährige
Tochter Anspruch auf deutsches Kindergeld in voller Höhe, wenn er nicht in den Familienhaushalt in Italien einbezogen ist
und die Kindesmutter weder Arbeitnehmerin bzw. arbeitnehmerähnliche Selbständige noch Arbeitslose oder Rentnerin ist, so dass
ein Anspruch auf italienisches Kindergeld ausscheidet.
Die in Italien wohnhafte Kindesmutter kommt trotz der Aufnahme des Kindes in ihren Haushalt nicht als Anspruchsberechtigte
i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in Betracht, da sie selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt.
Fundstelle(n): PAAAE-66168
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 20.03.2014 - 16 K 1453/13 Kg
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