Aufhebung eines Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheids nach § 173 Abs.1 Nr. 2 AO – Anfechtung des Grundstückskaufvertrags
wegen arglistiger Täuschung
Leitsatz
Ein Art- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid ist nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben, wenn die Eigentümerstellung der
Erwerber einer Eigentumswohnung durch erfolgreiche Anfechtung des Kaufvertrags und der Auflassung wegen arglistiger Täuschung
rückwirkend entfallen ist und dies dem Finanzamt erst nach Erlass des Einheitswertbescheides bekannt geworden ist.
Die Steuerpflichtigen verhalten sich nicht grob schuldhaft i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn sie das Finanzamt erst nach
der zivilgerichtlichen Klärung der Rechtslage über die Anfechtung informiert haben.
Für die Zurechnung der Eigentumswohnung aufgrund wirtschaftlichen Eigentums reicht das zivilrechtliche Zurückbehaltungsrecht
der Steuerpflichtigen gegenüber dem Anspruch des Veräußerers auf Berichtigung des Grundbuches nach § 894 BGB nicht aus.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1268 Nr. 15 VAAAE-66166
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.04.2014 - 11 K 1438/13 BG
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