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Bundesfinanzhof entscheidet über die zollwertrechtliche Beurteilung von Preisschildern
Die Bedeutung der „Umschließung“ im Sinne des Zollkodex
Bereits in Ausgabe 9/2014 unter dem Titel „Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in der Praxis“ ist deutlich gemacht worden, welche Auswirkungen ein nicht korrekt ermittelter und angemeldeter Zollwert unter anderem auch für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer haben kann. Dabei spielen die Hinzurechnungstatbestände des Art. 32 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) eine wichtige Rolle, da Nacherhebungen in der Regel aus einem durch den Wirtschaftsbeteiligten zu niedrig bemessenen Zollwert resultieren. Der siebte Senat des Bundesfinanzhofes hat sich nun erneut mit der Frage nach zollwerterhöhenden Komponenten befasst. Mit hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Preisschilder keine Umschließungen im Sinne des Zollkodex sind, auch dann nicht, wenn sie zusätzliche warenbezogene Informationen enthalten und gleichzeitig Werbezwecke erfüllen. Dem vorangegangen war ein , welches zugunsten der Klägerin, einer Wirtschaftsbeteiligten, ausfiel. Die Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Hauptzollamtes hatte keinen Erfolg.
A. Sachverhalt
D...