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Ausfallende Zinszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung
Ist eine Zinsforderung in voller Höhe abzuschreiben und löst dieses eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 S. 426Abs. 3 Satz 2 KStG aus, liegt gem. nrkr. ,F NWB ZAAAE-55195 (BFH-Az.: I R 5/14) i. H. der nachfolgenden, aber ausfallenden Zinsen keine weitere vGA vor (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
(1) Nach dem FG soll der Ausfall einer Zinsforderung einer GmbH nicht zu einer vGA führen, wenn bereits der Ausfall der zugrunde liegenden Darlehensforderung als vGA behandelt worden ist. Die Begründung des FG lautet: Aufgrund des Ansatzes der vGA ist die Darlehensforderung dem gesellschaftlichen Bereich zuzuordnen. Damit entstehen auch die Zinsen auf die Darlehensforderung im außerbilanziellen Bereich. Der Au...