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Steuerberatung; | Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ernstlicher Zweifel ist die im Hauptsacheverfahren angefochtene Entscheidung auf Widerruf der Bestellung zum Steuerberater. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine verfahrensrechtliche Nebenentscheidung. Bietet ein Steuerberater, dessen Zulassung mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde, seine Dienste als Steuerberater Berufskollegen an, begründet der Verstoß gegen die in Vollzug gesetzte Widerrufsverfügung die Besorgnis, dass er nicht den Berufspflichten als Steuerberater genügen wird. Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung scheidet in diesem Fall aus ().