Auch eine nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG kann gewerbliche Einkünfte erzielen, wenn ihre Tätigkeit den Rahmen der
privaten Vermögensverwaltung überschreitet.
Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden stellt zwar in der Regel eine private Vermögensverwaltung dar. Werden bei der
Vermietung eines Einkaufszentrums aber so erhebliche Zusatzleistungen erbracht, dass diese die eigentliche Vermietungstätigkeit
überlagern, werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 48 DStRE 2015 S. 266 Nr. 5 EFG 2014 S. 1135 Nr. 13 EStB 2014 S. 453 Nr. 12 KÖSDI 2014 S. 18953 Nr. 8 Ubg 2015 S. 163 Nr. 3 RAAAE-65836
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 26.06.2013 - 7 K 10056/09
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