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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1796/13 EFG 2014 S. 1336 Nr. 15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG 2005 § 4 Nr. 16 lit. e, 6. EGRL Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g

Steuerfreiheit von Umsätzen aus 24-Stunden-Pflege

Leitsatz

Ein Anbieter von 24-Stunden-Pflege, der die 40%-Schwelle des § 4 Nr. 16 lit. e UStG a.F. nicht erreicht, kann sich für die Steuerfreiheit seiner Umsätze unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g der 6. EGRL berufen. Für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter ist die 40%-Schwelle nicht anzuwenden, wenn er Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen hat und das Nicht-Erreichen der Schwelle nur darauf beruht, dass die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufe nicht ausreichen und der zu Pflegende aufgrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im Übrigen Selbstzahler ist.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 29
DStRE 2015 S. 1061 Nr. 17
EFG 2014 S. 1336 Nr. 15
NAAAE-65833

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.04.2014 - 6 K 1796/13

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