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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1796/13 EFG 2014 S. 1336 Nr. 15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG 2005 § 4 Nr. 16 lit. e, 6. EGRL Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g

Steuerfreiheit von Umsätzen aus 24-Stunden-Pflege

Leitsatz

Ein Anbieter von 24-Stunden-Pflege, der die 40%-Schwelle des § 4 Nr. 16 lit. e UStG a.F. nicht erreicht, kann sich für die Steuerfreiheit seiner Umsätze unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g der 6. EGRL berufen. Für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter ist die 40%-Schwelle nicht anzuwenden, wenn er Verträge mit den Pflegekassen abgeschlossen hat und das Nicht-Erreichen der Schwelle nur darauf beruht, dass die Leistungen der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufe nicht ausreichen und der zu Pflegende aufgrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im Übrigen Selbstzahler ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 29
DStRE 2015 S. 1061 Nr. 17
EFG 2014 S. 1336 Nr. 15
NAAAE-65833

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.04.2014 - 6 K 1796/13

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