Steuerermäßigung nach § 13c ErbStG: Konkretisierung der Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken – Grundstück im Zustand der Bebauung
– Mietvertragsabschluss nach Fertigstellung und Steuerentstehung
Leitsatz
Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt
der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag abgeschlossen worden ist, aber der Erblasser zu diesem
Stichtag bereits eine konkrete Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken hatte und diese selbst noch mit dem Beginn der Bebauung ins
Werk gesetzt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 12 Nr. 22 DStR 2015 S. 8 Nr. 16 EFG 2014 S. 1128 Nr. 13 ErbBstg 2014 S. 254 Nr. 10 KÖSDI 2014 S. 18960 Nr. 8 UVR 2014 S. 232 Nr. 8 TAAAE-65831
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.04.2014 - 4 K 4299/13 Erb
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