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BMF 8.5.2014 IV D 3 - S 7279/11/10002-03, BBK 11/2014 S. 496

Umsatzsteuer | BMF erneut zu § 13b UStG bei Bauleistungen

Das BMF hat jetzt ein weiteres BMF-Schreiben zum sog. Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen veröffentlicht, nachdem es bereits am mit einem BMF-Schreiben auf die neue BFH-Rechtsprechung reagiert hatte.

Nach dem neuen können die Vertragspartner eines Bauvertrags die [i]Schriftliche Bestätigung des LeistungsempfängersAnwendbarkeit des § 13b UStG – und damit die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Auftraggebers) – wie folgt herbeiführen: Der Leistungsempfänger bestätigt schriftlich, dass er die an ihn zu erbringende Bauleistung seinerseits für eine eigene Bauleistung verwendet. Diese schriftliche Bestätigung kann entweder im Vertrag selbst erfolgen oder in einer gesonderten Bescheinigung, in der das konkrete Bauvorhaben genannt wird.

Hinweis:

[i]Gutglaubensschutz des leistenden UnternehmersDer Leistungsempfänger bleibt auch dann S...

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