BFH - X R 2/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c, EStG § 4 Abs 3, EStG § 52 Abs 23
Rechtsfrage
1. Ist die Auflösung einer in 2006 gebildeten Ansparrücklage im Rahmen einer Einnahmeüberschussrechnung als Betriebseinnahme bei der Ermittlung der für einen Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c EStG i.d.F. des UntStRefG zu berücksichtigen?
2. Ist die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners für die Beschädigung eines zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehörenden Fahrzeugs als Betriebseinnahme zu erfassen, auch wenn dadurch keine Betriebsausgaben abgegolten wurden?
Ansparabschreibung; Auflösung; Betriebseinnahme; Entschädigung; Gewinn; Investitionsabzugsbetrag
Fundstelle(n):
OAAAE-65688