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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 11/11

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1; BVG § 1 Abs. 3; SGB IX § 69 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Entschädigung von sog Schockschäden Dritter als "Sekundäropfer" nach § 1 OEG.

2. Kein Anspruch auf Entschädigung als Sekundäropfer, wenn bei einem dreijährigen Kind noch drei Jahre nach dem Beobachten einer Straftat keine sicheren Anzeichen für eine posttraumatische Belastungsstörung festzustellen sind und später hervorgetretene psychische Störungen teilweise oder überwiegend nicht schädigungsbedingt sind.

3. Zur Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs bei der Anwendung von § 1 OEG.

Fundstelle(n):
NAAAE-65590

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.12.2013 - L 7 VE 11/11

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