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NWB EV 6/2014 S. 181

Mindestgarantie bei Lebensversicherungen soll ab 2015 auf 1,25 % abgesenkt werden

Wie zu Beginn jeden Jahres hat die Deutsche Aktuarvereinigung auch in diesem Jahr eine Empfehlung über die Höhe des Rechnungszinses in der Lebensversicherung für das Jahr 2015 ausgesprochen: Vor dem Hintergrund einer unveränderten Niedrigzinsphase im Euroraum schlägt die DAV für das Jahr 2015 vor, den Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie auf 1,25 % zu senken (derzeit: 1,75 %). Der Höchstrechnungszins ist der garantierte Zins über die gesamte, oft jahrzehntelange Laufzeit des Vertrags. Die jährlich durch die Unternehmen erzielte, in der Regel deutlich höhere Verzinsung des eingezahlten Kapitals wird den Kunden über diverse Überschüsse zugeschrieben.

Die Berechnung des Höchstrechnungszinssatzes erfolgt in Anlehnung an die Umlaufrendite v...

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