Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Köln | Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen mit Abgeltungsteuer bei Prüfung der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht
(1) Einkünfte aus Kapitalvermögen sind – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5b EStG – grundsätzlich nicht im Rahmen des § 1 Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. (2) Kapitalerträge i. S. des § 2 Abs. 5b Satz 1 EStG liegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige einen Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer gestellt hat und die Erträge nach dem einschlägigen DBA im Inland einem besonderen Steuersatz unterliegen.
Der Kl. hatte seinen Wohnsitz im [i]Grenzpendler kann Zusammenveranlagung mit Ehepartner verwehrt seinStreitjahr 2009 in Belgien. Auf Antrag wurde ihm eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. mit § 39c Abs. 4 EStG ausgestellt. Die Zusammenveranlagung lehnte das Finanzamt allerdings ab, weil die Voraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG nicht erfüllt seien. Der Kl. hatte neben den inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie neg...