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IWB Nr. 10 vom Seite 361

Verfahren bei ausländischen Ersuchen auf Steueramtshilfe in der Schweiz

Daniel Holenstein

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 370Die Bestimmungen zu den Amtshilfeklauseln in Abkommen der Schweiz sind dort inzwischen in einem formellen Gesetz geregelt worden (StAhiG, in Kraft seit ). Die Schweiz musste ihre Vorschriften zum Informationsaustausch zudem an die Änderungen der OECD-Standards zur Steueramtshilfe anpassen. Daher wurden Gruppenersuchen unter Bedingungen zugelassen. Gleichwohl ist das StAhiG weder in seiner ursprünglichen noch in seiner revidierten Fassung eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für die „freiwillige“ Amtshilfe bei Gruppenersuchen, wenn eine völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Gruppenanfragen fehlt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Keine Erfüllung externer Informationsersuchen

[i]Keine sog. fishing expeditionsWichtig ist zum einen, dass dem Ersuchen einer ausländischen Finanzbehörde nicht nachgekommen wird, wenn es zur Beweisausforschung gestellt worden ist, Informationen verlangt werden, die von der Amtshilfebestimmung des jeweils anwendbaren Abkommens nicht erfasst sind oder es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt – insbesondere, wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind (Ar...

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