Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig?
[i]Revision anhängig, Az. beim BFH: IV R 13/14Das NWB AAAAE-61063 entschieden, dass die auf Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist. Hiergegen wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: ). Der DStV rät nunmehr bei entsprechenden Sachverhalten
[i]DStV rät: Einspruch einlegenEinspruch gegen den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid oder den gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid und den Gewerbesteuermessbescheid einzulegen,
den Rechtsbehelf in seiner Begründung auf das vor dem BFH anhängige Revisionsverfahren zu stützen sowie
auf das Ruhen des Verfahrens kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO hinzuweisen.
In dem Verfahren 10 K 252/13 (vgl. hierzu ) hat das FG Niedersachsen, ebenfalls mit Urteil vom , entschieden, dass die entrichtete Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer, soweit diese wegen Überschreitung der 35 €-Grenze nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, ihrerseits den Gewinn nicht mindern darf (s. NWB 8/2014 S. 490 NWB IAAAE-55085).