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Wirtschaftsguttransfer zwischen Schwester-Personengesellschaften
Schwaches Licht am Ende des Tunnels
[i]BFH, Beschluss vom 10. 4. 2013 - I R 80/12, BStBl 2013 II S. 1004; Az. beim BVerfG: 2 BvL 8/13Mit Beschluss vom - I R 80/12 (BStBl 2013 II S. 1004) hat der I. Senat des BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob nicht § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den Gleichheitssatz verstoße, als der Wirtschaftsguttransfer zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist. Während gespannt einem Ende des „Zoffs am BFH“ entgegengesehen wird (das Schlagwort [i]Mustereinspruch zu 2 BvL 8/13 NWB MAAAE-64536wurde unter Professor Dr. Gosch begründet), schwebt indes über dem Vorlagebeschluss das Damoklesschwert der Unzulässigkeit. Der nachfolgende Beitrag analysiert, warum der Zwist zwischen I. und IV. Senat noch lange nicht in ruhigen Fahrwassern ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Kurz zum sog. Zoff am BFH
[i]Fall: Einbringung Grundstück in Schwester-GbR Bei Fällen, wie dem nachfolgend stark vereinfachten, geht es um die Frage, ob § 6 Abs. 5 EStG einen steuerneutralen Wirtschaftsguttransfer ermöglicht: Sowohl an einer grundbesitzenden GbR 1 als auch an einer GbR 2 seien die Gesellschafter A und B zu gleichen Teilen am Vermögen beteiligt. Es wird ein Grundstück mit einem Buchwert von 50.000 € (Teilwert: 80.000 €) von der GbR 1 in die GbR 2 eingebracht.
§ 6 Abs. 5 EStG regel...