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OLG Hamm Beschluss v. - 15 W 163/13

Gesetze: EGBGB Art. 47; GG Art. 2 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Verfplichtung des Standesamtes, eine Namensangleichung gem. Art. 47 EGBGB zu beglaubigen oder zu beurkunden und zu der Frage, ob der Namensträger gegen seinen Willen an die unrichtige Eintragung seines Namens in Ausweispapieren gebunden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAE-64985

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Hamm, Beschluss v. 20.03.2014 - 15 W 163/13

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