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Entwurf eines IDW Positionspapiers zur Einhaltung der EMIR-Anforderungen durch nichtfinanzielle Gegenparteien
Der HFA des IDW hat den Entwurf eines IDW Positionspapiers „Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien“ verabschiedet. Die EMIR-Verordnung unterwirft neben finanziellen Gegenparteien wie Kreditinstituten auch nichtfinanzielle Gegenparteien (z. B. Industrieunternehmen) hinsichtlich des Erwerbs von außerbörslichen Derivatekontrakten bestimmten Clearing-, Melde- und bilateralen Risikomanagementpflichten.
Für mittelgroße und große Gesellschaften, die keine finanziellen Gegenparteien sind und die im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ein bestimmtes Mindestvolumen oder eine bestimmte Mindestanzahl an OTC-Derivatekontrakten eingegangen sind, hat der deutsche Gesetzgeber in § 20 Abs. 1 WpHG zudem ...