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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2423/11

Gesetze: AO § 52 Abs. 2

Keine Gemeinnützigkeit eines Paintball-Vereins

Leitsatz

Paintball unterfällt angesichts des auch beim sog. Turnier-Paintball im Wesentlichen unveränderten Kerns des Spiels, nämlich mit waffenähnlichen Spielgeräten auf Menschen zu zielen und zu schießen, um diese zu „markieren“ oder zu „eliminieren“, nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 11 Nr. 50
DStR 2015 S. 1276 Nr. 24
DStRE 2015 S. 294 Nr. 5
DAAAE-64565

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.02.2014 - 1 K 2423/11

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