Abgabenordnung, Lohnsteuer: Ermessensfehler
bei Haftungsinanspruchnahme trotz unzureichender Sachverhaltsaufklärung
Leitsatz
1. Bei der Haftungsinanspruchnahme
nach § 191 Abs. 1 AO i. V. m. § 42d EStG für einzubehaltende Lohnsteuer
des Geschäftsführers muss das Finanzamt in den Fällen, in denen
die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers streitig ist, Feststellungen
zu den durch die Rechtsprechung aufgestellten Merkmalen der Unselbständigkeit
treffen. Unterlässt es dies und unterstellt stattdessen die Arbeitnehmereigenschaft,
ist die im Rahmen der Haftung nach § 191 Abs. 1 AO zu treffende
Ermessensentscheidung fehlerhaft, weil die unzureichende Sachverhaltsermittlung
unmittelbaren Einfluss auf die Ermessensentscheidung hat.
2. Auch die fehlende Mitwirkung
der Person, die das Finanzamt als Haftenden in Anspruch nehmen will,
führt nicht dazu, dass das Finanzamt die Arbeitnehmereigenschaft
ohne konkrete Anhaltspunkte für die Unselbständigkeit annehmen kann.
Die aus der fehlenden Mitwirkung resultierende Reduzierung des Beweismaßes
erlaubt nur, einen geringeren Maßstab an die Überzeugungsbildung
anzulegen, aber nicht, Feststellungen ohne entsprechende Tatsachengrundlage
zu treffen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2014 S. 208 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2014 S. 2308 PStR 2014 S. 163 Nr. 7 PAAAE-64561
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.03.2014 - 3 K 175/13
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