Kindergeldanspruch des in Deutschland wohnenden Kindesvaters für in Polen bei der Mutter lebendes minderjähriges Kind bei
Nichtbestehen eines Anspruchs auf polnische Familienleistungen
Leitsatz
1. Dem in Deutschland lebenden und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehenden Vater mit deutscher Staatangehörigkeit
steht für sein in Polen bei der Kindsmutter lebendes, minderjähriges Kind Kindergeld zu, wenn die in Polen wohnhafte, nicht
erwerbstätige und auch keine Rente oder Versorgungsbezüge beziehende Kindesmutter keinen Anspruch auf polnisches Kindergeld
hat und ausweislich einer Bestätigung der polnischen Sozialhilfebehörde tatsächlich auch keine polnischen Familienleistungen
erhält. Der Kindergeldanspruch des Vaters wird nicht nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG ausgeschlossen, wenn die in Polen lebende
Kindesmutter im Inland nicht kindergeldberechtigt ist.
2. Besteht nur in einem Mitgliedstaat Anspruch auf Familienleistungen (im Streitfall: Kindergeldanspruch des Kindesvaters
in Deutschland; kein Anspruch auf Familienleistungen der Kindesmutter in Polen), so ist der Anwendungsbereich der VO (EG)
Nr. 883/2004 und der VO (EG) Nr. 987/2009 nicht eröffnet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAE-64547
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2013 - 5 K 5145/13
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