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Vereinsvorstände und Sozialversicherungspflicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-64209 Vorstände von Verbänden, die als Vereine i. S. des BGB organisiert sind, sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers grds. ehrenamtlich tätig sein. In vielen größeren Verbänden, die zumeist überregional tätig sind, ist es jedoch gängige Praxis, dass Vorstände eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten. Diese kann sowohl als fixes Gehalt für eine Ganztagstätigkeit ausgestaltet sein, kann aber auch nur die Gremienarbeit vergüten. Neben den aus solchen Vergütungen folgenden vereinsrechtlichen Problemen oder steuerrechtlichen Fragestellungen stellt sich naturgemäß die Frage, ob derartige Vergütungen auch der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Ausführlicher Beitrag s..
Anwendbarkeit der Befreiungsvorschriften für Vorstände von Aktiengesellschaften?
[i]Vorschriften sind nicht analogiefähigVielfach wurde in der Diskussion zwischen Vorständen von Vereinen und Stiftungen auf der einen Seite sowie Vertretern der Sozialversicherungsbehörden auf der anderen Seite bei der Bewertung der Sozialversicherungspflicht die Anwendbarkeit besonderer Befreiungsvorschriften, die der Gesetzgeber zugunsten der Vorstände von Aktiengesellschaften vorhält, diskutiert. Das