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FG Baden-Württemberg 29.1.2014 14 K 418/13, NWB 21/2014 S. 1554
Umsatzsteuer | Kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen Verein
Die kurzfristige Vermietung von Bootsliegeplätzen durch einen als gemeinnützig anerkannten Segelsportverein an Nichtmitglieder ist nach dem umsatzsteuerpflichtig und unterliegt dem Regelsteuersatz.