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Umsatzsteuer | Organisatorische Eingliederung bei der Organschaft
Das BMF hat zu den Konsequenzen der NWB XAAAE-33738 und vomNWB KAAAE-34950 sowie der BFH-Rechtsprechung (NWB XAAAE-43792; Beschlüsse vom NWB KAAAE-56616 und NWB UAAAE-56617) mit Stellung genommen und die Regelungen zur organisatorischen Eingliederung in Abschn. 2.8 UStAE angepasst.