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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei Zahlungsverweigerung von Beginn an
Tritt die Uneinbringlichkeit des Entgelts bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung ein, hat dies nach dem auch Auswirkungen auf den Leistungsempfänger, der den Vorsteuerabzug nicht geltend machen kann, wenn er – wie im Streitfall – von Anfang an das Bestehen dieser Forderung ganz oder teilweise bestreitet und damit zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung nicht bezahlen wird.
Die Klägerin hatte ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Erstellung eines Geschäftshauses beauftragt. Im Laufe der Bauarbeiten kam es zu Streitigkeiten, woraufhin die Klägerin den Vertrag kündigte und die Abnahme des teilfertigen Bauwerks verweigerte. Das Bauunternehmen erteilte der Klägerin eine „Schlussrechnung“ z...