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Umsatzsteuer | Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren
Mit zur Anwendung des (BStBl 2012 II S. 630) Stellung. Dort hat der BFH entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im ZusamS. 1555menhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Grundsätze des BFH-Urteils sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Umsätze wird es – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers – nicht beanstandet, wenn der Unternehmer entsprechende Leistungen bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG unterwirft. Mit dem Schreiben werden Abs. 10 Nr. 7 Satz 2 sowie Abs. 11 in Abschn. 12.9 UStAE neu [i]infoCenter „Steuersatz“ NWB MAAAB-14454gefasst. Die Änderung des ...