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Einkommensteuer | Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet und sucht er diesen fortdauernd auf, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen, ist der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der bis Ende 2013 geltenden Fassung. (2) Allein der Umstand, dass ein Ausbildungsdienstverhältnis regelmäßig zeitlich befristet ist, reicht nicht aus, um dem Ausbildungsbetrieb die Qualifikation [i]Grundlagen „Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale“ NWB BAAAE-61939 als regelmäßige Arbeitsstätte zu versagen. (3) Fahrtkosten von Auszubildenden zu einem derartigen Ausbildungsbetrieb sind daher nur mit der Entfernungspa...