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NWB Nr. 21 vom Seite 1600

Faktische Nichtbesteuerung der Prostitution verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

Oder: Was haben Bezieher von Kapitaleinkünften und Prostituierte gemeinsam?

Christian Herold

Am hat der Bundesrechnungshof seinen Bericht über die Besteuerung der Prostitution dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags vorgelegt. In seinem Begleitschreiben führt er an: „Die Besteuerung der Prostitution ist nach wie vor völlig unzureichend“. Aus dem Bericht ergibt sich ferner, dass der Bundesrechnungshof bereits vor mehr als zehn Jahren die Besteuerung im Rotlichtmilieu betrachtet und dabei erhebliche Besteuerungsdefizite festgestellt hat. Da es sich um einen – legalen – Wirtschaftszweig handelt, der nach Schätzungen der Gewerkschaft ver.di einen Jahresumsatz von 14,5 Mrd. € erwirtschaftet, führt das langjährige Erhebungsdefizit zu einem Verstoß gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gem. Art. 3 Abs. 1 GG. Finanzverwaltung und Gemeinden laufen Gefahr, dass sich ehrliche Steuerpflichtige bald hierauf berufen und z. B. die Verfassungswidrigkeit von Vergnügungssteuerfestsetzungen geltend machen.

Hinweis

Zur Besteuerung des Rotlichtmilieus s. auch . Zu einem Erfahrungsbericht einer Steuerberaterin, die Unternehmer im Rotlichtmilieu betreut, s. .

I. Das Erhebungsdefizit

[i]Prostitution ist legalProstitution ist...

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Faktische Nichtbesteuerung der Prostitution verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

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